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Extrait d’un article publié dans le “Frankfurter Allgemeine Zeitung” le 6 juillet:

EU: Beobachten Rumänien genau

Die EU-Kommission will die Lage in Rumänien noch nicht öffentlich bewerten. Ein Sprecher sagte am Donnerstag aber: “Wir verfolgen die Entwicklung sehr genau.” Er verwies darauf, dass die Kommission die jüngsten Vorgänge in ihrem jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in Rumänien berücksichtigen werde, der noch im Juli veröffentlicht werden soll. Dieser Bericht, der regelmäßig seit dem EU-Beitritt des Landes 2007 erstellt wird, befasst sich eigentlich mit dem Stand der Justizreform. EU-Justizkommissarin Reding lässt außerdem das geänderte Gesetz über das rumänische Verfassungsgericht auf seine Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen.

Im Europaparlament brachten zwei Abgeordnete der christlich-demokratischen EVP-Fraktion die Möglichkeit ins Spiel, gegen Rumänien nach Artikel 7 des EU-Vertrags vorzugehen. Dieser sieht bei einem schweren Verstoß eines Mitgliedslandes gegen die demokratischen Grundwerte der EU Sanktionen bis hin zum Stimmrechtsentzug vor. “Die Entscheidungen der rumänischen Regierung der vergangenen Tage sind sehr besorgniserregend”, stellten der deutsche Abgeordnete Elmar Brok und der Franzose Alain Lamassoure fest. Sie forderten die Kommission auf, das Land unter Beobachtung zu stellen. Die Ergebnisse des Kommissionsberichts über die Rechtsstaatlichkeit “könnten zum Gebrauch von Artikel 7 führen”.

Der Österreicher Hannes Swoboda, Vorsitzender der sozialdemokratischen Fraktion, zu der die Partei des rumänischen Ministerpräsidenten Victor Ponta gehört, sagte dieser Zeitung, er könne bisher keine Verletzung europäischer Werte durch die rumänische Regierung erkennen. Das Amtsenthebungsverfahren gegen Basescu sei ein politischer Vorgang, der wie in der Verfassung vorgeschrieben verlaufe. Seine Fraktion werde aber darauf achten, wie sich die Lage weiter entwickle. Es sei keine gute Idee, das Verfassungsgericht nun wie die Vorgängerregierung mit den eigenen Leuten zu besetzen, riet er Ponta. Swoboda sagte, er sei mit Joseph Daul, dem Vorsitzenden der EVP-Fraktion, übereingekommen, zunächst den Sommer abzuwarten, bevor über weitere Schritte geredet werde.

Ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit des Parlaments in Gang gesetzt werden, weshalb die Mitwirkung der beiden großen Fraktionen notwendig ist. Es können jedoch auch ein Drittel der Mitgliedstaaten oder die Kommission einen entsprechenden Antrag stellen.